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Wie können wir helfen?

Umgang mit Mitarbeiterfotos und -videos

Nutzungsrechte nach DSGVO und KUG
TL;DR

Um Fotos und Videos von Mitarbeitern rechtssicher für kommerzielle Zwecke wie Werbung oder Schulungsvideos zu verwenden, benötigen wir eine Rechtsgrundlage wie eine Einwilligung des Mitarbeiters oder eine Abwägung unserer Interessen gegen die des Mitarbeiters. Eine Einwilligung kann jederzeit zurückgezogen werden, weshalb ein „Model Release Vertrag“ sinnvoll sein kann. Dieser Vertrag enthält mindestens Angaben zu den Vertragsparteien, dem Zweck des Vertrags, den Rechten an den Medien und der Vergütung für den Mitarbeiter. Die Vergütung sollte fair sein, um die Wirksamkeit des Vertrags nicht zu gefährden.

Wie kann dein Unternehmen Fotos und Videoaufnahmen für kommerzielle Zwecke wie Werbezwecke oder Schulungsvideos rechtssicher verwenden? Es ist ein komplexes Thema, das sowohl durch die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) als auch durch das Kunsturhebergesetz (KUG) geregelt wird. Es gibt jedoch immer noch rechtliche Unsicherheiten. Ich fasse Ihnen hier einmal die wesentlichen Aspekte zusammen.


Wenn wir Fotos und Videos von Mitarbeitern verwenden, müssen wir eine Rechtsgrundlage dafür haben. Dies kann eine Einwilligung des Mitarbeiters sein, eine Notwendigkeit im Rahmen eines Vertrags oder eine Abwägung unserer Interessen gegen die des Mitarbeiters. Diese Optionen sind gleichberechtigt und können auch zusammen angewendet werden.

Ein nicht zu unterschätzender Aspekt dabei ist, dass eine Einwilligung jederzeit zurückgenommen werden kann. Das bedeutet, wenn ein Mitarbeiter seine Einwilligung widerruft, müssen wir alle Fotos von ihm entfernen. Das kann ziemlich viel Arbeit sein, wenn wir viele Medien auf verschiedenen Internetseiten oder anderen Werbemitteln haben.

Um dieses Problem zu umgehen, kannst du einen "Model Release Vertrag" verwenden. Das ist ein Vertrag, in dem der Mitarbeiter zustimmt, dass wir Fotos von ihm machen und verwenden dürfen. Für diese Zustimmung bekommt der Mitarbeiter eine Vergütung. Diese Vergütung kann Geld sein, aber auch andere Dinge, wie zum Beispiel Fotos für das eigene Portfolio des Mitarbeiters. Vertragsmuster und kostenpflichtige oder frei verfügbare Vorlagen findest du unter dem Stichwort an vielen Stellen im Internet. Oder du kannst bei deinem Anwalt danach fragen. Wichtig ist hier, dass deutsches Recht (wie das Kunsturhebergesetz) und auch die Vergütungskomponente berücksichtigt wird.

Ein solcher Vertrag sollte mindestens diese Punkte enthalten:

  • Wer sind die Vertragsparteien?
  • Was ist der Zweck des Vertrags?
  • Welche Rechte haben wir an den Medien (welche Fotos/Videos/Audioinhalte, wo veröffentlicht, wie lange genutzt)?
  • Was ist die Vergütung für den Mitarbeiter?

Es ist wichtig, dass die Vergütung fair ist. Wenn sie zu niedrig ist, könnte der Vertrag unwirksam sein und der Mitarbeiter könnte die Nutzung der Fotos später erfolgreich widerrufen.

Letzte Aktualisierung: 
22.7.2023
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