Ein Thema, dass früher oder später fast jeden von uns betrifft – entweder auf Seiten des Arbeitgebers oder auf der des Arbeitnehmers ist der
Beschäftigten-Datenschutz
Überlegen Sie sich doch einmal, wieviel Zeit Sie an Ihrem Arbeitsplatz verbringen und wieviel personenbezogene Daten Sie jeden Tag verarbeiten. Da ist auch nicht verwunderlich, dass sich die Aufsichtsbehörden einer stetig wachsenden Zahl an Beschwerden gegenüber sehen. Und es ist auch ein Beleg dafür, dass der Arbeitnehmerdatenschutz inzwischen einen hohen Stellenwert bei uns hat.
Das hat auch der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (LfDI), Dr. Stefan Brink zum Anlass genommen und die 2. Auflage des Ratgebers für den Beschäftigten-Datenschutz veröffentlicht. Mit dem Untertitel „zwischen wirtschaftlicher und persönlicher Abhängigkeit und informationeller Selbstbestimmung“ wird in dem Ratgeber auf 52 Seiten auf die Besonderheiten und Grundlagen des Beschäftigtendatenschutzes eingegangen. Im zweiten Teil des Ratgebers gibt der LfDI einen Einblick in die tägliche Arbeit der Landesaufsichtsbehörde und beschreibt anhand typischer Fallbeispiele, was im Unternehmensalltag so alles schief laufen kann und wie man im Hinblick auf die DSGVO besser mit solchen Situationen umgeht.
Beispiele aus dem Ratgeber
- Wie gehe ich mit dem E-Mail Postfach eines ausgeschiedenen Mitarbeiters um?
- Wann ist die Einwilligung eines Beschäftigten zur Datenverarbeitung rechtens und welche Anforderungen sind einzuhalten?
- Welche Fragen kann ich einem Bewerber stellen?
- Warum ein Background-Check eines Bewerbers im Internet und in sozialen Medien keine gute Idee ist
- Was passiert mit den Mitarbeiterdaten bei einem Verkauf von Unternehmen oder Teilen eines Unternehmens?
- Wie sollte ein Unternehmen mit Mitarbeiterdaten (Foto, Name, Kontaktdaten) auf der Unternehmenswebsite umgehen?
- Was ist bei Dienstplänen und Aushängen am schwarzen Brett oder im Intranet zu beachten?
- Wie gestalte ich Mitarbeiterumfragen datenschutzkonform?
- Warum ist es unbedingt sinnvoll, ein Löschkonzept für die E-Mail Korrespondenz zu haben?
Für alle Arbeitgeber aber auch für Arbeitnehmer durchaus eine aufschlussreiche Lektüre. Viel Spaß beim lesen!
Ratgeber – direkter Download
Den Ratgeber (4. Auflage) können Sie sich direkt beim Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit als PDF kostenlos herunterladen.