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Google Analytics GA4 DSGVO-konform nutzen: Tipps und Alternativen

Mit diesen Maßnahmen kannst du die Daten deiner Nutzer schützen
TL;DR

Google Analytics ist ein beliebtes Tool zur Analyse von Website-Traffic. Doch die DSGVO stellt an die Nutzung von Analytics einige Anforderungen. In diesem Artikel erfährst du, wie du Google Analytics GA4 DSGVO-konform nutzen kannst und welche Alternativen es gibt.

Google Analytics ist ein mächtiges Tool zur Analyse von Website-Traffic. Es kann dabei helfen, die Besucherzahlen zu steigern, die Conversion Rate zu verbessern und die Nutzererfahrung zu optimieren. Doch die DSGVO stellt an die Nutzung von Analytics einige Anforderungen.

Anforderungen der DSGVO an Google Analytics

Die DSGVO verlangt, dass du die Daten deiner Nutzer nur rechtmäßig erheben und verarbeiten darfst. Das bedeutet, dass du die Nutzer über die Erhebung und Verarbeitung ihrer Daten informieren musst und dass du ihre Einwilligung einholen musst.

Bei der Nutzung von Google Analytics musst du daher folgende Anforderungen beachten:

  • Informationspflicht: Du musst die Nutzer über die Erhebung und Verarbeitung ihrer Daten informieren. Dazu kannst du beispielsweise eine Cookie-Banner auf deiner Website einrichten.
  • Einwilligung: Du musst die Einwilligung der Nutzer zur Erhebung und Verarbeitung ihrer Daten einholen. Dies kannst du beispielsweise mit einem Consent-Tool tun.
  • Datenminimierung: Du darfst nur die Daten erheben und verarbeiten, die für die Zwecke der Datenverarbeitung erforderlich sind.
  • Pseudonymisierung: Du musst die IP-Adressen der Nutzer pseudonymisieren oder anonymisieren, bevor du sie an Google Analytics sendest.
  • Speicherdauer: Du darfst die Daten der Nutzer nur so lange speichern, wie dies für die Zwecke der Datenverarbeitung erforderlich ist.

Google Analytics GA4 DSGVO-konform nutzen

Google Analytics GA4 bietet einige neue Funktionen, die die Nutzung des Tools DSGVO-konformer machen. Dazu gehören:

  • IP-Anonymisierung: Die IP-Adressen der Nutzer werden standardmäßig pseudonymisiert, bevor sie an Google Analytics gesendet werden.
  • Datenminimierung: Google Analytics GA4 bietet verschiedene Möglichkeiten zur Datenminimierung, z. B. die Möglichkeit, nur bestimmte Ereignisse zu tracken.
  • Speicherdauer: Die Daten der Nutzer werden standardmäßig nur 14 Monate gespeichert.

Alternativen zu Google Analytics

Wenn du die Anforderungen der DSGVO nicht erfüllen kannst oder möchtest, gibt es auch Alternativen zu Google Analytics. Dazu gehören:

  • Matomo: Matomo ist ein Open-Source-Webanalysetool, das selbst gehostet werden kann. Matomo erfüllt die Anforderungen der DSGVO und bietet eine Reihe von Funktionen, die Google Analytics ähnlich sind und kann modular erweitert werden.
  • Piwik PRO: Piwik PRO ist ein kommerzielles Webanalysetool. Piwik PRO erfüllt die Anforderungen der DSGVO und bietet eine Reihe von Funktionen, die Google Analytics ähnlich sind.
  • Pirsch: Pirsch ist ein Webanalysetool, das in Deutschland entwickelt wurde. Pirsch erfüllt die Anforderungen der DSGVO und bietet eine Reihe von Funktionen, die Google Analytics ähnlich sind.
  • Fathom: Fathom ist ein Webanalysetool, das nach strengen Datenschutzrichtlinien entwickelt wurde und Daten ausschließlich innerhalb der EU hostet. Fathom erfüllt die Anforderungen der DSGVO.

Tipps für die Praxis

Um Google Analytics DSGVO-konform zu nutzen, solltest du folgende Tipps beachten:

Google Analytics nur mit Einwilligung / Cookie-Consent-Tool nutzen: Du musst die Einwilligung der Nutzer zur Erhebung und Verarbeitung ihrer Daten einholen. Dies kannst du beispielsweise mit einem Consent-Tool tun. Das Consent-Tool muss den Nutzern eine klare und verständliche Information über die Verwendung von Google Analytics geben und ihnen die Möglichkeit bieten, ihre Einwilligung zu widerrufen.

Vertrag zur Auftragsverarbeitung mit Google: Google Analytics ist ein Auftragsverarbeiter deiner Daten. Das bedeutet, dass Google die Daten deiner Nutzer nur im Auftrag von dir erhebt und verarbeitet. Du musst daher einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung mit Google abschließen.

IP-Anonymisierung aktivieren & Code „anonymizeIp“ einbauen (nicht nötig bei Google Analytics 4): Die IP-Adressen der Nutzer werden standardmäßig pseudonymisiert, bevor sie an Google Analytics gesendet werden. Bei Google Analytics 4 ist die IP-Anonymisierung standardmäßig aktiviert.

Widerspruchsmöglichkeit über Verwendung von GA in Datenschutzerklärung einbauen: Du musst den Nutzern eine Widerspruchsmöglichkeit gegen die Verwendung von Google Analytics geben. Dies kannst du beispielsweise in deiner Datenschutzerklärung tun.

Wer auf den Einsatz eines Cookie Consent Tools verzichtet (gegen unsere Empfehlung), benötigt eine Widerspruchsmöglichkeit mit Opt-Out Cookie für seine Website: Wenn du auf den Einsatz eines Cookie Consent Tools verzichtest, musst du den Nutzern eine Widerspruchsmöglichkeit mit Opt-Out Cookie geben. Das Opt-Out Cookie wird auf dem Gerät des Nutzers gespeichert und verhindert, dass Google Analytics Daten über den Nutzer sammelt.

Datenschutzerklärung anpassen hinsichtlich Einsatz von Google Analytics: In deiner Datenschutzerklärung musst du den Einsatz von Google Analytics erläutern und die Nutzer über die ihnen zustehenden Rechte informieren.

Auftragsverarbeitung: Du musst in deiner Datenschutzerklärung den Vertrag zur Auftragsverarbeitung mit Google erwähnen.

IP-Anonymisierung: Du musst in deiner Datenschutzerklärung die IP-Anonymisierung erwähnen.

Widerspruchsmöglichkeiten (Browser-Plugin und Opt-Out-Cookie): Du musst in deiner Datenschutzerklärung die Widerspruchsmöglichkeiten gegen die Verwendung von Google Analytics erwähnen.

Einsatz eines Proxy-Servers prüfen: Wenn du einen Proxy-Server einsetzt, solltest du prüfen, ob dieser die Anforderungen der DSGVO erfüllt.

Risikofolgenabschätzung vornehmen (lassen): Du solltest eine Risikofolgenabschätzung vornehmen, um die Risiken der Nutzung von Google Analytics für die Rechte und Freiheiten der Nutzer zu bewerten. Wende dich dazu an deinen Datenschutzbeauftragten.

Google Analytics GA4 Checker

Hier kannst du ohne weitere Registrierung und kostenlos sofort prüfen, ob deine Website Google Analytics ohne Einwilligung nutzt. Für weitere Informationen zur Nutzung von Google Analytics DSGVO-konform schreibe uns gerne eine E-Mail.

Fazit

Google Analytics ist ein mächtiges Tool zur Analyse von Website-Traffic.
Durch die Umsetzung der in diesem Artikel genannten Tipps kannst du die Nutzung von Google Analytics DSGVO-konform gestalten. Der neue Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission in Bezug auf die Vereinigten Staaten (EU-US Data Privacy Framework) vereinfacht den Datenaustausch mit den USA und macht die Nutzung von Google Analytics 4 in der EU deutlich einfacher.

Allerdings ist es weiterhin wichtig, die in diesem Artikel genannten Tipps zu beachten, um die Risiken der Nutzung von Google Analytics für die Rechte und Freiheiten der Nutzer zu minimieren.

Alternativ gibt es auch eine Reihe von Tools, die die Anforderungen der DSGVO erfüllen und für ein Großteil der Anwendungsfälle bei KMU-Websites ausreichen.

Letzte Aktualisierung: 
20.9.2023
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