Warum die Nutzung der iCloud in europäischen und EWR-Unternehmen nicht empfehlenswert ist
iCloud ist laut AGB ausschließlich für den privaten Gebrauch vorgesehen. Da Apple keinen Auftragsverarbeitungsvertrag bereitstellt, dürfen Unternehmen in der EU und im EWR dort keine personenbezogenen Daten speichern. Auch internationale Datenübermittlungen ändern daran nichts. Zwar bietet der Apple Business Manager eine zentrale Verwaltung von Geräten, Managed Apple IDs und Apps, doch löst er das Problem der fehlenden DSGVO-Konformität nicht. Unternehmen sollten daher auf Alternativen wie Microsoft 365, Google Workspace oder Nextcloud setzen.
Auf den ersten Blick bietet iCloud viele attraktive Funktionen: automatische Backups, Ende-zu-Ende-Verschlüsselung (mit Erweitertem Datenschutz) und die Möglichkeit, Daten über Apple-Geräte hinweg zu synchronisieren. Doch die vertragliche und rechtliche Grundlage macht den Unternehmenseinsatz problematisch.
In den iCloud-Nutzungsbedingungen wird ausdrücklich klargestellt, dass der Dienst nur für den privaten Gebrauchvorgesehen ist. Damit entfällt die Grundlage für eine gewerbliche Nutzung. Unternehmen, die iCloud einsetzen, handeln vertragswidrig.
Nach Art. 28 DSGVO ist für jede Verarbeitung personenbezogener Daten durch einen externen Dienstleister ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) zwingend erforderlich. Apple stellt für iCloud keinen AVV bereit. Damit ist eine rechtskonforme Speicherung von Beschäftigten-, Kunden- oder Geschäftsdaten in iCloud ausgeschlossen.
Apple speichert und verarbeitet Daten auch außerhalb der EU, insbesondere in den USA, und stützt sich auf Standardvertragsklauseln (SCC). Das Problem: Ohne AVV fehlt die Weisungsgebundenheit. Zudem behält sich Apple vor, Daten bei Inaktivität oder Vertragsende zu löschen. Das ist aus DSGVO-Sicht nicht per se unzulässig, zeigt aber, dass Unternehmen keine Kontrolle über die Verarbeitung haben.
Im Vergleich zu Business-Lösungen fehlen bei iCloud:
Besonders kritisch: Inhalte, die über öffentlich geteilte Links freigegeben werden, können für jedermann zugänglich sein.
Apple untersagt ausdrücklich die Verarbeitung von „protected health information“ nach US-HIPAA. Das verdeutlicht, dass iCloud nicht für regulierte oder besonders sensible Unternehmensdaten gedacht ist.
Mit dem Apple Business Manager (ABM) bietet Apple Unternehmen eine Lösung für zentrale Administration:
Damit wird die Kontrolle über Accounts, Apps und Geräte zentralisiert – ein klarer Vorteil gegenüber rein privaten Apple-IDs. Aber: ABM ersetzt keinen AV-Vertrag. Unternehmensdaten in iCloud bleiben weiterhin nicht DSGVO-konform.
Die iCloud mag für Privatpersonen praktisch sein, ist aber keine Unternehmenslösung. Ohne AV-Vertrag und mit der Beschränkung auf Privatnutzung ist der Einsatz in europäischen und EWR-Unternehmen rechtlich und praktisch hoch riskant. Wer DSGVO-konform arbeiten will, sollte auf Business-Dienste mit Auftragsverarbeitung und klaren Datenschutzvereinbarungen ausweichen – zum Beispiel Microsoft 365, Google Workspace, Nextcloud oder ownCloud. Benötigst du hier Unterstützung bei der Auswahl der Dienste, komm gerne auf uns zu.