DSGVO-konforme Videoüberwachung: Rechtliche Grundlagen und Praxis-Tipps
Dieser Artikel beleuchtet die rechtlichen Anforderungen an die Videoüberwachung in Unternehmen unter Berücksichtigung der DSGVO. Erfahre, welche Schritte du befolgen musst, um datenschutzkonform zu handeln und welche Fallstricke es zu vermeiden gilt.
Videoüberwachung ist ein zweischneidiges Schwert. Einerseits dient sie der Sicherheit, andererseits stellt sie einen Eingriff in die Privatsphäre dar. Daher ist es wichtig, die datenschutzrechtlichen Anforderungen genau zu kennen und umzusetzen.
Die DSGVO behandelt die Videoüberwachung nicht explizit, aber Art. 6 Absatz 1 Buchstabe f der DSGVO wird oft als Rechtsgrundlage herangezogen. Dieser Artikel besagt, dass die Verarbeitung rechtmäßig ist, wenn sie zur Wahrung der berechtigten Interessen des Verantwortlichen erforderlich ist, solange sie die Interessen der betroffenen Person nicht überwiegt. Dazu erstellst du eine Interessenabwägung (vergleichbar mit einer pro/contra Liste) und dokumentierst diese in deinem Datenschutz Management System.
Es ist wichtig zu unterscheiden, ob die Überwachung in einem öffentlich zugänglichen oder nicht öffentlich zugänglichen Bereich stattfindet. In nicht öffentlichen Bereichen, wie Büros, ist die Videoüberwachung eher akzeptiert als in öffentlichen Bereichen.
Wenn Mitarbeiter im Kassen- oder Thekenbereich durch die Kamera überwacht werden, müssen spezielle Maßnahmen ergriffen werden. Entweder muss die Kamera entfernt oder die Gesichter der Mitarbeiter müssen unkenntlich gemacht werden.
Moderne Kameras bieten Funktionen, um Gesichter zu verpixeln oder zu schwärzen. Außerdem sollte auf Funktionen wie Schwenken, Tonaufnahme oder automatische Gesichtserkennung verzichtet werden.
Die Speicherdauer der Videoaufnahmen ist ebenfalls ein wichtiger Punkt. Die Empfehlung der Aufsichtsbehörde beläuft sich auf eine Speicherdauer von 72 Stunden.
Die DSGVO schreibt vor, dass du die Personen, die von der Videoüberwachung betroffen sind, informieren musst. Das bedeutet, du solltest deutlich sichtbare Hinweisschilder anbringen, die auf die Überwachung hinweisen. Diese Schilder sollten auch Kontaktdaten des Verantwortlichen und den Zweck der Überwachung enthalten.
Technisch-organisatorische Maßnahmen (TOMs) sind notwendig, um die Sicherheit der Datenverarbeitung zu gewährleisten. Dazu gehören etwa der Einsatz von Verschlüsselungstechnologien, regelmäßige Sicherheitsüberprüfungen und die Zugriffsbeschränkung auf die Videoaufnahmen. Nur autorisiertes Personal sollte Zugang zu den Aufnahmen haben.
Die DSGVO verlangt, dass du alle Prozesse, die mit der Datenverarbeitung zu tun haben, dokumentierst. Das gilt auch für die Videoüberwachung. Du solltest festhalten, welche Kameras wo installiert sind, wer Zugang zu den Aufnahmen hat und wie lange die Daten gespeichert werden. Diese Dokumentation hilft nicht nur bei eventuellen Überprüfungen durch die Datenschutzbehörden, sondern auch, um die eigenen Prozesse regelmäßig zu überprüfen.
Bevor du eine Videoüberwachung einrichtest, musst du den genauen Zweck festlegen. Ob es nun um die Sicherheit der Mitarbeiter, den Schutz vor Diebstahl oder andere Gründe geht – der Zweck muss klar definiert sein. Nur so kannst du eine rechtskonforme Videoüberwachung gewährleisten und bei einer eventuellen Überprüfung durch die Datenschutzbehörden nachweisen, dass die Überwachung notwendig und verhältnismäßig ist.
Überlege genau, warum du eine Videoüberwachung einrichten möchtest und ob es mildere Mittel gibt. Statt die gesamte Verkaufsfläche zu überwachen, könnten Sensormatten an den Eingängen ausreichen, um Diebstähle zu verhindern.
Achte auf Datenschutzfunktionen der Kamera. Wähle Kameras, die eine Gesichtsverpixelung in Echtzeit ermöglichen, um die Privatsphäre der Kunden und Mitarbeiter zu schützen.
Informiere alle betroffenen Personen über die Videoüberwachung. Platziere gut sichtbare Hinweisschilder und gebe Broschüren aus, die den Zweck und die Dauer der Videoüberwachung erläutern.
Halte dich an die empfohlenen Speicherfristen. Lösche die Videoaufnahmen automatisch nach 72 Stunden, es sei denn, es gibt einen triftigen Grund, sie länger aufzubewahren.
Erfülle deine Informationspflicht durch deutlich sichtbare Hinweisschilder. Ein Schild im Eingangsbereich, das klarmacht: "Dieser Bereich wird videoüberwacht zum Zweck der Sicherheit. Verantwortlich: [dein Unternehmen], Kontakt: [deine Kontaktdaten]". Ein Beispiel für ein Hinweisschild mit allen erforderlichen Angaben findest du hier:

Setze technische und organisatorische Maßnahmen um, um die Datensicherheit zu gewährleisten. Verschlüssele die Videoaufnahmen und speichere sie in einem gesicherten Serverraum, zu dem nur autorisiertes Personal Zugang hat.
Halte alle relevanten Informationen zur Videoüberwachung schriftlich fest. Erstelle ein Dokument, in dem du die Positionen der Kameras, die Zugriffsrechte und die Speicherdauer festhältst.
Definiere den genauen Zweck der Videoüberwachung. Wenn der Hauptzweck der Diebstahlschutz ist, sollte dies in der Dokumentation festgehalten und den Mitarbeitern und Kunden klar kommuniziert werden.
Mit diesen Praxis-Tipps und Beispielen solltest du nun in der Lage sein, eine DSGVO-konforme Videoüberwachung in deinem Unternehmen effektiv und rechtskonform umzusetzen.